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   VG Neustadt, 24.10.2012 - 1 K 277/12.NW   

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https://dejure.org/2012,34297
VG Neustadt, 24.10.2012 - 1 K 277/12.NW (https://dejure.org/2012,34297)
VG Neustadt, Entscheidung vom 24.10.2012 - 1 K 277/12.NW (https://dejure.org/2012,34297)
VG Neustadt, Entscheidung vom 24. Oktober 2012 - 1 K 277/12.NW (https://dejure.org/2012,34297)
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Volltextveröffentlichungen (5)

  • openjur.de
  • Justiz Rheinland-Pfalz

    § 37 BeamtVG, § 4a EZulV
    Fortzahlung von Zulagen bei Dienstunfähigkeit

  • Wolters Kluwer(Abodienst, Leitsatz/Tenor frei)

    Qualifizierter Dienstunfall i.S.d. § 37 BeamtVG als Grundlage der Weiterzahlung einer Zulage für den Dienst zu ungünstigen Zeiten an einen Beamten; Besondere Lebensgefahr bei Ausübung der beamtenrechtlichen Diensthandlung und das Eintreffen eines mit der Gefährdung ...

  • ra.de
  • juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)

Verfahrensgang

 
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Wird zitiert von ...Neu Zitiert selbst (3)

  • OVG Rheinland-Pfalz, 14.05.2008 - 2 A 10062/08
    Auszug aus VG Neustadt, 24.10.2012 - 1 K 277/12
    Diesbezüglich sind im Wesentlichen zwei Fallgruppen anerkannt, nämlich eine typischerweise "gefahrgeneigte" dienstliche Tätigkeit und eine ihrer Art nach nicht lebensgefährliche Diensthandlung, die aufgrund besonderer Umstände im Einzelfall mit einer erhöhten Lebensgefahr verbunden ist (vgl. OVG Rheinland-Pfalz, Urteil vom 14. Mai 2008 - 2 A 10062/08.OVG -, m.w.N.).

    Das setzt nach dem im Dienstunfallrecht geltenden Maßstab voraus, dass die besondere Lebensgefahr wesentliche (Teil)ursache für den Dienstunfall ist (vgl. Wilhelm, a.a.O., Rdnr. 8; OVG Rheinland-Pfalz, Urteil vom 14. Mai 2008, a.a.O.; VHG Baden-Württemberg, Urteil vom 13. Dezember 2010 - 4 S 215/10 -, juris).

  • VGH Baden-Württemberg, 13.12.2010 - 4 S 215/10

    Zur Frage der Verknüpfung der besonderen Lebensgefahr im Sinne vom § 37 Abs 1

    Auszug aus VG Neustadt, 24.10.2012 - 1 K 277/12
    Das setzt nach dem im Dienstunfallrecht geltenden Maßstab voraus, dass die besondere Lebensgefahr wesentliche (Teil)ursache für den Dienstunfall ist (vgl. Wilhelm, a.a.O., Rdnr. 8; OVG Rheinland-Pfalz, Urteil vom 14. Mai 2008, a.a.O.; VHG Baden-Württemberg, Urteil vom 13. Dezember 2010 - 4 S 215/10 -, juris).
  • OVG Rheinland-Pfalz, 16.01.1998 - 2 A 10106/97

    Unfallaufnahme; Lebensgefahr; Diensthandlung; Rechtswidriger Angriff

    Auszug aus VG Neustadt, 24.10.2012 - 1 K 277/12
    Ein derart ausgeprägter Gefährdungsgrad wird insbesondere anerkannt für die Entschärfung von Sprengkörpern durch Feuerwerker, die Rettung eingeschlossener Menschen aus brennenden Gebäuden und die Verfolgung bewaffneter Verbrecher durch die Polizei (vgl. Wilhelm, in: GKÖD, Beamtenrecht des Bundes und der Länder, Richterrecht und Wehrrecht, § 37 BeamtVG Rdnr. 8 m.w.N.; OVG Rheinland-Pfalz, Urteil vom 16. Januar 1998 - 2 A 10106/97.OVG -).
  • VG Koblenz, 14.11.2014 - 5 K 767/14

    Anerkennung einer psychischen Erkrankung (PTBS) als qualifizierter Dienstunfall

    Das setzt nach dem im Dienstunfallrecht geltenden Maßstab voraus, dass die besondere Lebensgefahr wesentliche Teilursache für den Dienstunfall ist (VG Neustadt, Urteil vom 24. Oktober 2012 - 1 K 277/12.NW -, juris; OVG Rheinland-Pfalz, Urteil vom 14. Mai 2008 - 2 A 10062/08.OVG -, juris).
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